Standardübersicht
FEA 422 ist ein Industriestandard, der von der Europäischer Aerosolverband (FEA) das bietet typische Standardfüllstände für befüllte Aerosolspender.
Im Gegensatz zu Maßnormen konzentriert sich FEA 422 auf die Beziehung zwischen Containerkapazität, Flüssigkeitsfüllvolumen, Und Sicherheit bei erhöhter Temperatur. Sein Zweck besteht darin, Herstellern zu helfen, zu vermeiden irreführende Fertigpakete unter Beibehaltung der funktionalen und regulatorischen Sicherheit.
Regulatorischer Hintergrund
Historisch gesehen waren Standard-Aerosolfüllvolumina mit folgenden Faktoren verknüpft: Richtlinie 80/232/EWG (Vorgeschriebene Mengen – Bereiche). Ab April 2009 wurde diese Richtlinie ersetzt durch Richtlinie 2007/45/EG, wodurch die festgelegten nominalen Volumenbereiche für Aerosole dereguliert wurden.
Trotz Deregulierung, OIML-Empfehlung R87 Bei der Beurteilung irreführender Vorverpackungen werden weiterhin die früheren Bereiche herangezogen. FEA 422 gewährleistet somit einen harmonisierten Bezugspunkt für die übliche Abfüllpraxis.
Schlüsseldefinitionen
- GesamtkapazitätVolumen des geöffneten Behälters bis zum Rand der Öffnung.
- NettokapazitätVolumen eines gefüllten und geschlossenen Aerosolspenders.
- Volumen der flüssigen Phase: Volumen aller nichtgasförmigen Phasen im gefüllten Spender.
- Füllstand: Flüssigkeitsvolumen bei 20 °C geteilt durch das Gesamtvolumen des Behälters.
Grundlegende Sicherheitsanforderung
Für alle Aerosolsysteme bekräftigt FEA 422 eine wichtige Sicherheitsregel, die sich aus der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolspender:
Bei 50 °C darf das Volumen der flüssigen Phase 90% der Nettokapazität nicht überschreiten.
Aerosole, die durch verflüssigtes Gas angetrieben werden
Bei Aerosolen mit flüssigen Treibmitteln müssen die Füllstände Folgendes berücksichtigen: thermische Ausdehnung der flüssigen Phase. Der Standard liefert eine typische Beziehung zwischen Produktvolumen Und Gesamtkapazität des Containers, basierend auf historisch üblichen Dosenabmessungen.

Diese Werte stellen keine verbindlichen Grenzwerte dar, sondern dienen als Referenz für eine sichere und nicht irreführende Verpackungsgestaltung.
Aerosole, die durch komprimiertes Gas oder CO₂ / N₂O angetrieben werden
Für Aerosole, die angetrieben werden durch:
- komprimiertes Gas allein oder
- Lachgas oder Kohlendioxid (allein oder in Gemischen) mit einem Bunsenkoeffizienten ≤ 1,2
Das Hauptproblem ist nicht die Wärmeausdehnung, sondern Druckabfall während der Produktnutzung. Die Füllstände müssen daher bis zum Ende der Lebensdauer eine akzeptable Sprühleistung gewährleisten.

Unterteilte Aerosolbehälter
FEA 422 legt ausdrücklich fest, dass Aerosolprodukte in unterteilte Behälter sind von den Füllstandsrichtlinien ausgenommen.
Solche Produkte müssen stattdessen folgenden Anforderungen entsprechen:
- EN 15009 – Aerosolbehälter — Unterteilte Aerosolbehälter
Wie FEA 422 in der Praxis angewendet wird
Verpackungsdesign
FEA 422 bietet einen Referenzpunkt für die Auswahl der Behältergröße im Verhältnis zum angegebenen Füllvolumen.
Regulierungs- und Verbraucherschutz
Die Einhaltung üblicher Füllstände trägt dazu bei, das Risiko zu verringern, dass Produkte gemäß den OIML R87-Grundsätzen als irreführend eingestuft werden.
Technische Begründung
Bei Abweichungen von typischen Füllständen bietet FEA 422 einen anerkannten Maßstab, anhand dessen die technische Rechtfertigung dokumentiert werden kann.
Verhältnis zu anderen Normen
- ISO 90-3 – Bestimmung der Containerkapazität
- EN 15007 / EN 15008 – Toleranzen im Zusammenhang mit der Füllung
- EN 15009 – unterteilte Aerosolbehälter
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Dieses Dokument enthält FEA 422, Die Richtlinie definiert Standardfüllstände für befüllte Aerosolpackungen. Sie beschreibt Sicherheitsgrenzen, Ausdehnungsbetrachtungen bei 50 °C und gibt Hinweise für verflüssigte oder komprimierte Treibmittel, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und irreführende Vorverpackungen zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen – Engineering, Regulierung & Beschaffung
Nein. Es handelt sich um branchenübliche Referenzwerte. Hersteller dürfen davon abweichen, sofern die Sicherheits- und Verbraucherinformationsanforderungen erfüllt und begründet sind.
50 °C stellt eine konservative Worst-Case-Lagerbedingung dar. Sie gewährleistet Sicherheitsmargen für Transport und Lagerung in warmen Umgebungen.
Nein. Die Kennzeichnungsvorschriften unterliegen EU-Richtlinien und nationalem Recht. FEA 422 unterstützt technische und verbraucherschutzbezogene Argumentationen, nicht jedoch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften an sich.
Weil sich ihr physikalisches Verhalten grundlegend unterscheidet. Verflüssigte Gase dehnen sich mit steigender Temperatur aus, während komprimierte Gase während des Gebrauchs Druck verlieren.
Wenn das Produkt in einem unterteilten Behälter verpackt ist, gelten die üblichen Annahmen zum Füllstand nicht mehr.

